Rahmenbedingungen

 

Angebot

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene und junge Erwachsene ab 18 Jahre. Für Kinder und Jugendliche empfehle ich Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen.

Kosten

Ich verrechne für eine Therapieeinheit á 50 Minuten 100€.

Es besteht ein begrenztes Kontingent an Behandlungsplätzen zu ermäßigten Sozialtarifen.

Therapie-Einheiten sind am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.

Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.

Der erste Schritt

Für ein (kostenfreies) Erstgespräch kontaktieren Sie mich bitte telefonisch unter: 0677 640 933 30 oder per SMS.

Ich rufe Sie gerne so bald wie möglich zurück.

Erstgespräch

Für den Erfolg der Therapie ist es wichtig, daß wir einen guten Kontakt zueinander finden, Sie mir vertrauen und sich öffnen können.

Das Ziel des Erstgesprächs ist unser beiderseitiges Kennenlernen und herauszufinden, ob wir miteinander arbeiten wollen. Sie schildern dabei Ihr Anliegen und welche aktuelle Situation Sie zu mir führt. Sie teilen mir mit, was Sie verändern wollen bzw. welche Ziele bzw. Sie erreichen wollen.
Wir besprechen welche Erwartungen Sie an die Psychotherapie oder an mich haben. Gleichzeitig bekommen Sie auch einen ersten Eindruck meiner Arbeitsweise und meiner Haltung.

Zum Schluss klären wir die Rahmenbedingungen der Psychotherapie, die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen, die Höhe des Honorars, den Zahlungsmodus und die Absageregelung.

Für das Erstgespräch, welches für Sie kostenfrei ist, planen Sie bitte 30 Minuten ein.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, geben Sie dies bitte möglichst bald telefonisch oder per SMS bekannt.

Bis spätestens 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin können Sie diesen kostenlos verschieben bzw. absagen.

Achtung: für vereinbarte Termine welche am Montag stattfinden, gilt eine gesonderte Absageregelung – spätestens Freitag bis 12 Uhr.

Sagen Sie nicht oder später ab, muss ich das vereinbarte Honorar leider verrechnen, da Termine so kurzfristig nicht weitergegeben werden können und ich die vereinbarte Zeit für Sie reserviert habe.

Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Therapiezeit möglich.
Bitte kommen Sie daher pünktlich.

Verschwiegenheitspflicht

Unser Vertrauensverhältnis und der Schutz Ihrer Geheimnisse ist oberstes Prinzip in der Psychotherapie und durch das Gesetz streng geschützt.

Ich unterliege einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht während und auch noch nach dem Ende der Psychotherapie (§15 Psychotherapiegesetz).

Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Ihnen und mir.

Die Verschwiegenheit bleibt selbstverständlich auch während der Supervisionen gewahrt.

Auch an Angehörige, behandelnde ÄrztInnen, AnwältInnen usw. dürfen ohne Ihr Einverständnis keine Inhalte weitergegeben werden.

Bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung kann die Verschwiegenheit entfallen, damit ein unmittelbar drohender Schaden verhindert werden kann.